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18. 06. 2010
Elternwahlrecht auch bei Entscheidung über Förderschule


Siegburg - Anlässlich der Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau der privaten heilpädagogischen Franziskusschule in Seelscheid konnte sich die FDP-Kreistagsabgeordnete Renate Frohnhöfer im Fachgespräch mit dem Schulleiter Bernd von Blomberg aus erster Hand über die Beschulung behinderter Kinder informieren. Trotz steigender Anmeldezahlen mache sich von Blomberg Sorgen wegen der unsicheren Zukunft der Förderschulen, so Frohnhöfer: „Dass viele ältere Kinder mit Förderbedarf an die Franziskus-Schule wollen, ist kein Zufall. Diese Kinder brauchen kleine Lerngruppen und die besondere Lernumgebung, die ihnen eine Förderschule bieten kann.“ Für seine Schule blickt von Blomberg trotz der jüngsten Tendenz hin zu inklusiven Angeboten an Regelschulen optimistisch in die Zukunft, da die Eltern die individuelle Förderung ihrer Kinder sehr schätzen.

Für die FDP konnte Frohnhöfer deutlich machen, dass die Liberalen trotz des notwendigen Ausbaus inklusiver Angebote weiter am System der Förderschulen festhalten und deren Finanzierung auch in Zukunft sicherstellen wollen: „Die FDP steht für beste Entwicklungschancen für Kinder mit Behinderungen. Integrative Angebote und gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen sollen weiter ausgebaut werden. Die Eltern müssen nach unserer Auffassung aber weiterhin ein Wahlrecht haben, um nach dem Wohl ihres Kindes und seinen Bedürfnissen entscheiden zu können. Dazu ist auch zukünftig ein flächendeckendes Netz von Förderschulen notwendig.“ Es gebe momentan eine deutliche Tendenz hin zu gemeinsamen Unterrichtsangeboten, denen die Politik Rechnung tragen müsse. Viele Eltern wünschten sich allerdings alternativ zum Gemeinsamen Unterricht den Besuch ihrer Kinder in Förderschulen, so Frohnhöfer weiter: „Für die besondere Aufgabenstellung der sonderpädagogischen Förderung in kleinen Lerngruppen gibt es dort speziell ausgebildete Lehrer, die durch ihre Fachkompetenz die Bildungschancen und Lebenssituation benachteiligter Kinder verbessern.“

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung hat seit Inkrafttreten eine heftige Diskussion der beteiligten Gremien in Kommunen, Land und Bund ausgelöst. Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Regelschule zu besuchen. „Die Politik wird sich dieser Herausforderung auf allen Ebenen stellen müssen. Die Erstellung eines Konzeptes für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern, das die erforderlichen pädagogischen Grundlagen, die entsprechende Ausrichtung der Lehreraus- und –fortbildung, die Ressourcenzuteilung sowie die zeitliche Dimension der Umsetzung umfasst, ist unausweichlich“, so Frohnhöfer zu den notwendigen Schritten für die nahe Zukunft.


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